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Auto-News

Dienstag 20. Januar. 2009

Abwrackprämie

Von: Torsten Kietz / Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine Telefonnummer für Beratungen eingerichtet.

In einer Presseinformation hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nochmals die Eckpunkte für die Abwrackprämie zusammengefasst. Dies sind:

  1. Die vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
  2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
  3. Begünstigte sind natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
  4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
  5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
  6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
  7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
  8. Dokumente Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
  9. Verfahren: Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
  10. Missbrauchsvorkehrungen: Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.

Wolfgang Schmidt, Dezernent für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, weist insbesondere auf die ersten zwei Punkte hin: „“

Rechnerisch könnte die Prämie maximal 600.000 Mal ausbezahlt werden. Doch die Zahl der berechtigten Autos ist wesentlich Höher. Nach Angaben des Kraftfahrt Bundesamtes, sind von den mehr als 41 Millionen Pkw in Deutschland rund 38 Prozent (16 Millionen) älter als neun Jahre.

Im Landkreis Dahme-Spreewald betrifft die Regelung knapp 38.000 Fahrzeuge.


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