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In Deutschland unter Alkohol gefahren und den Führerschein entzogen? „Kein Problem“, sagten sich bislang viele Autofahrer und besorgten sich einen neuen Führerschein im Ausland. Das geht nun nicht mehr, befindet der Bundesgerichtshof (BGH). In einem jüngst ergangenen Urteil schiebt der BGH dem „Führerschein-Tourismus“ einen Riegel vor. Laut BGH müssen deutsche Behörden eine ausländische Fahrerlaubnis mit eindeutig inländischer Anschrift nicht länger akzeptieren.
Viele juristische Details rund um den „Führerschein-Tourismus“ bleiben jedoch auch nach dem Urteil der Karlsruher Richter noch ungeklärt. Offen ist unter anderem, ob die Behörden die Anerkennung ausländischer Führerscheine wegen eines fehlenden medizinisch-psychologischen Gutachtens („Idiotentest“) versagen können. Darüber hinaus dürfen die deutschen Führerschein-Behörden, wenn der Wohnsitz des Fahrers unklar ist, bislang keine eigenen Ermittlungen diesbezüglich anstellen.
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