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Seit dem 1. Februar gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog. Vor allem Fahrten unter Alkohol-Einfluss werden fortan teuer. Die Strafen reichen nun auch in Deutschland bis in den vierstelligen Bereich - ein Novum im bisherigen deutschen "Bußgeldparadies".
Bußgeldkatalog: die wichtigen Änderungen im Überblick
Temposünder
Temposünder und Fahrer unter Alkohol-Einfluss trifft es am härtesten. Die Bußgelder für Geschwindigkeits-Übertretungen steigen im Schnitt um 60 Prozent. Wer etwa das Tempolimit innerhalb von Ortschaften missachtet, zahlt bei einer Überschreitung von 21 km/h fortan 80 Euro. Bei noch höherem Tempo steigt die Strafe innerorts von 425 auf 760 Euro.
Drogen und Alkohol am Steuer
Wer unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss fährt, für den sieht der neue Bußgeldkatalog eine Verdopplung der Strafe vor. Der erste Verstoß kostet 500, der Wiederholungsfall 1.000 und das „dritte Mal“ 1.500 Euro.
Fahranfänger mit Promille im Blut
Verstoßen Fahranfänger gegen die Null-Promille-Regel, zahlen sie ein Bußgeld von 250 statt zuvor 125 Euro. Wurde das Vergehen vorsätzlich begangen, kann die Strafverfolgungsbehörde das Bußgeld noch einmal verdoppeln.
Bei Rot über die Ampel gefahren und geblitzt?
Die neuen, höheren Bußgelder gelten auch für andere Sünden. So werden Dauer-Linksfahrer mit 80 statt zuvor 40 Euro Strafe belegt. Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist, darf sich künftig durch Entrichtung einer Strafe von bis zu 360 statt wie bisher 200 Euro an sein Vergehen auch materiell nachhaltiger erinnern.
Zahl und Dauer der Punkte in Flensburg
In einem gibt es beim neuen Bußgeldkatalog keine Änderung: Die Zahl der Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie die Länge eines möglichen Fahrverbots bleiben unverändert.
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