Mittwochs um 8 Uhr und Donnerstags um 14 Uhr
Wer die Formalitäten zum Erhalt der Abwrackprämie selbst in die Hand nehmen und die Verschrottung seines mindestens neun Jahre alten Autos persönlich mit einem Verwertungsbetrieb abwickeln möchte, erhält im Internet unter der Adresse www.altfahrzeugstelle.de eine Übersicht der anerkannten Firmen, die Nachweise über die endgültige Verschrottung und Stilllegung eines Fahrzeuges ausstellen dürfen.
Anträge auf Zahlung der Abwrackprämie sind vom Gesetzgeber her an strenge Auflagen gebunden. Wer sich über die einzuhaltenden Formalitäten informieren möchte, für den hält die Seite des Ministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle detaillierte Informationen bereit – erreichbar unter www.bafa.de.
Eine Rolle bei der Entscheidung für oder gegen die Stilllegung seines Kfz spielt auch die Höhe der für den Neuwagen künftig zu entrichtenden Steuer. Diese kann man sich bereits im Vorfeld auf der Internetseite www.autogazette.de ausrechnen lassen.
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