Mittwochs um 8 Uhr und Donnerstags um 14 Uhr
Erhält die Kfz-Zulassungsbehörde die Aufforderung vom Finanzamt, ein Auto stillzulegen, muss es dieser Aufforderung nachkommen, egal ob der Halter Schulden beim Fiskus hat oder nicht. Das zumindest geht aus einem kürzlich am Verwaltungsgericht Saarlouis entschiedenen Fall hervor (Az. 10 K 686/09). Geklagt hatte ein Autofahrer, dem, obwohl er der Behörde Unterlagen zum Beweis seiner „Steuer-Unschuld“ vorgelegt hatte, genau dieses passiert war. Nach Entscheidung der Richter sei die Kfz-Zulassungsstelle schon allein mangels Sachkenntnis nicht dafür zuständig, Steuerforderungen zu prüfen. Sie müsse einen Pkw daher stilllegen, wenn es das Finanzamt verlangt.
Autohersteller locken ihre umweltbewussten Kunden gerne über den Verbrauch des Gefährts. So wirbt Audi beim neuen Einsteigermodell A1 1.2 TFSI mit...
Von Ostern bis Oktober, heißt es, sollten Autofahrer Sommerreifen verwenden. Doch welches ist der beste Reifen? Die Antwort liefert ein Blick in den...
Die Automobile auf Deutschlands Straßen werden immer älter. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Demnach waren...
Mit welchen Marken und Modellen fahren Autofahrer langfristig am besten? Aufschluss über solche Fragen gibt alljährlich der TÜV-Report. Aus mehreren...