Mittwochs um 8 Uhr und Donnerstags um 14 Uhr
Wer die Abwrackprämie für die Verschrottung seines alten und die Anschaffung eines neuen Autos erhalten möchte, muss ab Samstag, den 7. März, das entwertete Original des Fahrzeugbriefs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einliefern. Bislang genügte eine Kopie. Mit der neuen Regelung möchte die Regierung Missbrauch einen Riegel vorschieben.
Kunden sollten zudem darauf achten, dass den notwendigen Verwertungsnachweis nur zertifizierte Verschrotter ausstellen dürfen. Dieses gilt ebenso für Werkstätten und Autohäuser. Sie müssen ein Zertifikat als „anerkannte Annahmestelle gemäß Altfahrzeug-Verordnung“ besitzen.
Übrigens: Eine Liste aller anerkannter Annahmestellen und Verwerter hält die Internet-Adresse www.altfahrzeugstelle.de bereit.
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